Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Trupp Sicherheitsgesellschaft mbH und ihrer verbundenen Unternehmen
1. Dienstausführung
1.1 Die Trupp Sicherheitsgesellschaft mbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) verfügt über die gemäß § 34a Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes und erbringt ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Tätigkeit umfasst insbesondere Revierwachdienste, Separatwachdienste sowie Sonderdienste aller Art.
1.1.1 Revierwachdienst
Die Durchführung der Kontrollen im Revierwachdienst erfolgt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anzahl von Kontrollgängen, der festgelegten Personalstärke sowie innerhalb der vereinbarten Zeiträume.
Die Kontrollgänge werden grundsätzlich zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt, um eine möglichst hohe präventive Wirkung zu erzielen.
Die Konkretisierung der Durchführung der Kontrollgänge, insbesondere die Festlegung der Kontrollpunkte, Kontrollintervalle sowie der Einsatz technischer Kontrollsysteme (z. B. elektronische Wächterkontrollsysteme), erfolgt in einer gesonderten Dienstanweisung.
Kontrollnachweise sowie Protokollierungen aus Alarmaufschaltungen stehen dem Auftraggeber während der Einsatz- oder Bürozeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Weitergehende Auswertungen erfolgen gegen gesonderte Berechnung des entstehenden Aufwandes.
1.1.2 Separatwachdienst
Der Separatwachdienst erfolgt durch fest eingesetztes Wachpersonal. Umfang, Art und Durchführung der Leistungen sowie sämtliche Einzelanweisungen werden in einer gesonderten Dienstanweisung festgelegt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem eingesetzten Personal geeignete Aufenthaltsräume mit der erforderlichen Ausstattung, insbesondere Heizung, Beleuchtung, sanitären Einrichtungen sowie – soweit möglich – Kommunikationsmöglichkeiten, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
1.1.3 Sonderdienste
Zu den Sonderdiensten zählen insbesondere der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen, die Durchführung von Ordnungs- und Aufsichtsdiensten bei Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sowie sämtliche sonstigen sicherheitsrelevanten Dienstleistungen.
1.2 Die Ausführung sämtlicher Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage einer besonderen Dienstanweisung, welche die im Einzelnen geschuldeten Leistungen detailliert beschreibt. Die Dienstanweisung wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt und schriftlich vereinbart. Sie kann bei veränderten örtlichen, technischen oder organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden. Maßgeblich ist jeweils die zuletzt schriftlich vereinbarte Fassung.
1.3 Der Auftragnehmer stellt zur Durchführung seiner Dienstleistungen sorgfältig ausgewähltes, fachlich geeignetes und entsprechend geschultes Personal zur Verfügung. Auswahl, Einsatzplanung sowie das Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal liegen ausschließlich beim Auftragnehmer.
2. Beanstandungen
Pflichtverletzungen oder Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung, in Textform anzuzeigen, um dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, sind Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monatenabgeschlossen.
Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist ausschließlich der Zugang beim Empfänger maßgeblich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Unterbrechung der Bewachung
Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Krieg, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen vorübergehend auszusetzen oder den Umständen entsprechend anzupassen. In einem solchen Fall wird die Vergütung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen entsprechend angepasst.
5. Haftung
Die Haftung der Trupp Sicherheitsgesellschaft mbH, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die in Ziffer 5.2 genannten Versicherungssummen beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
5.2 Versicherung
Für die Durchführung der Bewachungsleistungen besteht bei der AXA Versicherung AG (BaFin-Reg.-Nr. 5515) eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der Vertragsnummer 80240507167.
Die Versicherungssumme beträgt:
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5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall
Die Versicherungssummen stehen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres bis zum dreifachen Betrag zur Verfügung (für Umweltrisiken einfach).
Im Rahmen der Versicherung sind insbesondere folgende Risiken abgedeckt:
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5.000.000 € für das Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern
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5.000.000 € für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Betriebsgrundstücken
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3.000.000 € je Versicherungsfall, begrenzt auf 6.000.000 € je Versicherungsjahr,
wegen Beschädigung und/oder Vernichtung bewachter Sachen -
3.000.000 € je Versicherungsfall, begrenzt auf 6.000.000 € je Versicherungsjahr,
wegen Schäden an zur Durchführung der Bewachung überlassenen Sachen -
300.000 € je Versicherungsfall, begrenzt auf 600.000 € je Versicherungsjahr,
wegen Abhandenkommens bewachter Sachen -
300.000 € je Versicherungsfall, begrenzt auf 600.000 € je Versicherungsjahr,
für reine Vermögensschäden
Mitversichert sind darüber hinaus:
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Umwelthaftpflichtschäden einschließlich Umwelthaftpflicht-Regress
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Haftpflicht bei strafbaren Handlungen von Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit bewachten Sachen
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Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen (personenbezogene Daten)
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gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen sowie Munition zu betrieblichen Zwecken
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Halter- und Hüterhaftpflicht für Wachhunde
Die Leistungen des Versicherers sind Grundlage und Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers.
Der Versicherungsvertrag läuft derzeit bis zum 19.01.2029 und verlängert sich automatisch.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsende oder nach Abschluss der jeweiligen Leistung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie die Leistung bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Preisänderung
Bei Änderungen gesetzlicher Steuern, Abgaben, Mindestlöhne, Tarifverträge oder sonstiger Lohnnebenkosten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.
8. Abwerbungsverbot
Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Vertragsbeendigung Mitarbeiter des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.
Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € je Einzelfall zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Vertragsverstöße des Auftraggebers
Verstößt der Auftraggeber gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung die Leistung auszusetzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden verpflichtet.
10. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Trupp Sicherheitsgesellschaft mbH.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.